Die Extremismus

Das steht im AfD-Gutachten des Verfassungsschutzes


Die AfD im Bund gilt weiter als „gesichert rechtsextremistisch“.

© Ralf Hirschberger/AFP

Von AfD-Chefin Weidel bis in die Kreisverbände: Der Inlandsgeheimdienst hat Hunderte Äußerungen von AfD-Kadern zusammengetragen, um seine Einstufung als „gesichert rechtsextrem“ zu belegen.

An der Einschätzung des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) habe sich nichts geändert, schrieb der Inlandsgeheimdienst ans Verwaltungsgericht Köln. Die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ sei „in der Sache gerechtfertigt“. Das klingt fast trotzig – denn zugleich gab die Behörde die Zusage, die Partei bis zum Abschluss eines Eilverfahrens nicht mehr öffentlich so zu bezeichnen.

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Die 1108 Seiten des Gutachtens aber kommen zu einem vernichtenden Urteil. Das BfV hat Hunderte Belege dafür gesammelt, dass die AfD von der Spitze abwärts minderheitenfeindlichen und menschenverachtenden Aussagen Raum gibt. Das Gutachten ist noch unter Verschluss, Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) will nach einem angekündigten Treffen mit dem Verfassungsschutz allerdings entscheiden, ob das Dokument veröffentlicht werden soll oder nicht. Mehrere Medien, darunter „Spiegel“ und „Bild“, haben es bereits ausgewertet, die Plattform „Frag den Staat“ hat Auszüge mit „besonders relevanten Aussagen“ führender AfD-Kader veröffentlicht.

„Führende Funktionärinnen und Funktionäre der Partei“ verstießen „gegen die Menschenwürde“, so das BfV und wirft ihnen ein „vorherrschendes ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis“ vor. Ab Seite 111 geht es zur Sache. „Messerkriminalität ist in unserer Kultur völlig unbekannt“, sagt AfD-Chefin Alice Weidel im Juli 2023 in einem Interview mit dem Magazin Compact-TV. „Das Phänomen gibt es bei uns nicht.“ Im September 2024 tritt Weidel im Bundestagswahlkampf im brandenburgischen Werder (Havel) auf. Das „Herumgemessere und die Vergewaltigungen“ seien „völlig neu in unserem Land“. Sie schließt: „Das, was wir auf den deutschen Straßen erleben, ist der Dschihad.“ Ebenfalls im Bundestagswahlkampf in Brandenburg sagt Bundesvorstandsmitglied Hannes Gnauck: „Es gehört mehr dazu, Deutscher zu sein, als einfach nur ’ne Staatsbürgerurkunde in der Hand zu haben.“ Oliver Kirchner, AfD-Fraktionsvorsitzender im Landtag von Sachsen-Anhalt, sagte 2022: „Wer die Veränderung dieses Staatsvolks betreibt, der ist verfassungswidrig. Dieses Staatsvolk hat es nicht verdient, mit Zuwanderung vollgestopft zu werden.“

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Ab Seite 256 geht es weiter mit „fremden- und minderheitenfeindlichen Aussagen“. Dennis Hohloch, Bundesvorstandsmitglied, sagte im Bundestagswahlkampf: „Multikulti bedeutet Traditionsverlust, Identitätsverlust, Verlust der Heimat, Mord, Totschlag, Raub und Gruppenvergewaltigungen.“ Ab Seite 440 werden die muslim- und islamfeindlichen Aussagen gesammelt. Die Bundestagsabgeordnete Christina Baum schrieb 2021 auf Facebook: „Die bewusste Entscheidung der vorwiegend muslimischen Migranten für Deutschland kann nur eines bedeuten: Wir sollen unterwandert und unterworfen werden.“

Dass sich das Bundesamt für Verfassungsschutz in seinem Gutachten so stark darauf fokussiert, dass das in der AfD vorherrschende „ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis“ nicht mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes vereinbar sei, dürfte auch mit einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster aus dem vergangenen Jahr zu tun haben. Das Gericht bestätigte im Mai 2024 in zweiter Instanz die Einstufung der Partei als Rechtsextremismus-Verdachtsfall.

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In seiner Urteilsbegründung verwies das Gericht darauf, dass es hinreichende Anhaltspunkte für den Verdacht gebe, „dass die AfD Bestrebungen verfolgt, die mit einer Missachtung der Menschenwürde von Ausländern und Muslimen verbunden sind“. Zudem lägen „Anhaltspunkte für demokratiefeindliche Bestrebungen vor, wenn auch nicht in der Häufigkeit und Dichte, wie vom Bundesamt (für Verfassungsschutz) angenommen“. Damit hat das OVG zwar noch kein Urteil darüber gefällt, ob auch eine Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem rechtmäßig ist, dem BfV allerdings einen wichtigen Hinweis darauf gegeben, womit eine solche Einstufung begründet werden könnte.

Die AfD-Spitze versucht zu dementieren, dass die völkische Ideologie die Partei inzwischen prägt, und verweist auf die „Erklärung zum deutschen Staatsvolk und zur deutschen Identität“ von 2021, die damals aus Furcht vor dem Verfassungsschutz verabschiedet wurde. Darin wird das „Staatsvolk als Summe aller Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen“, definiert. Nur einer schert aus: Der Dresdner Bundestagsabgeordnete Maximilian Krah provozierte seine Parteifreunde mit der These, ethnische Homogenität sei nicht mehr herstellbar. „Wir müssen also im Rahmen der Realität unsere Ziele erreichen.“ Krah, der noch 2023 von „Umvolkung“ sprach, versucht, die AfD in der multiethnischen Realität zu veranker

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